Sonntag, April 03, 2005

Zur Gefahr von Unwissen in der Demokratie, Teil 3

Teil 3 -- Bis wohin sind Mehrheitsentscheidungen maßgeblich?

Wir alle wissen, daß Entscheidungen in Demokratien auf dem Mehrheitswillen basieren. Es gibt natürlich auch zahlreiche Mechanismen, welche die Interessen und Bedürfnisse von Minderheiten wahren, aber letztlich bestimmt die Mehrheit wo's langgeht, das ist nun mal ein wesentliches Element von Demokratie.

Meine ganz grundsätzliche Frage ist nun: Was ist denn, wenn die Mehrheit auf gut Deutsch durch ihre Entscheidung etwas verbockt, weil sie aufgrund mangelnder Bildung eine Fehlentscheidung trifft? Normalerweise schadet so etwas einer Demokratie nicht, falsche Entscheidungen werden dann eben revidiert. Aber was ist, wenn es sich um eine Fehlentscheidung handelt, die so weitreichend ist, daß sie in letzter Konsequenz die Demokratie abschafft oder bedroht?

Nun, zunächst hilft uns da ein Blick ins Grundgesetz. Durch die sog. Ewigkeitsklausel (Artikel 79 Absatz 3) ist festgelegt, daß bestimmte Teile des Grundgesetzes nicht einmal mit einer 2/3-Mehrheit in beiden Parlaments-Häusern abgeschafft werden dürfen. Selbst wenn es ein Deutschland eine überwältigende Mehrheit für die Änderung eines dieser Teile gäbe, könnten sie nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Es gäbe dann wirklich nur noch die Option einer Revolution, also einer Abschaffung des bestehenden Systems.

Damit es dazu nicht kommt, ist in Artikel 20 Absatz 4 das sog. Widerstandsrecht verankert, das den Deutschen das Recht einräumt, Widerstand gegen jene zu leisten, die danach trachten, die im Grundgesetz verankerte Ordnung zu beseitigen. Offenbar steht also der Mehrheitswille nicht über allem, wenn die Mehrheit demokratisch eine Entscheidung trifft, die der Demokratie abträglich ist, ist es legitim diese Entscheidung als illegal zu betrachten und Widerstand zu leisten.

Nun muß eine Fehlentscheidung aber ja nicht gleich das ganze System abschaffen, kann aber trotzdem katastrophale Folgen haben. Wenn die Mehrheit des Volkes nicht mehr den erfoderlichen Mindest-Bildungsstand erreicht, um politische und soziale Prozesse zu durchschauen, würde das nicht letztlich in den Abgrund führen?

Ich sage ja nicht, daß dieser Punkt bereits erreicht ist. Aber zwischen Pisa und Jamba frage ich mal halt schon, ob es nicht bald soweit ist. Was hätte es z.B. für einen Sinn Bundestagswahlen abzuhalten, wenn nur noch 20% der Bevölkerung weiß, was der Bundestag eigentlich ist? Ganz so schlimm ist es noch nicht, aber denkt ihr nicht auch, daß es einen Trend in diese Richtung gibt?

Links:

- Wikipedia-Eintrag zum Begriff "Ewigkeitsklausel"
- Wikipedia-Eintrag zum Begriff "Widerstandsrecht"

Keine Kommentare: